Externistenprüfung

Volksschule

SchülerInnen der Volksschule legen die Jahresprüfung am Ende des Schuljahres ab.

 

In diesem Fall wird parallel mit dem Unterrichtsstoff der zuständigen Sprengel-Schulen gearbeitet. Meist werden für die Prüfungskommission zwei Tage einberaumt.

Das ist für die Schüler fallweise sehr schwierig, da der Lernstoff des ganzen Schuljahres geprüft wird, die Anforderungen somit sehr voluminös sind und die Zeit, in der die ersten Aufgaben gelehrt wurden, bereits einige Monate zurück liegt.
Es muss viel mehr wiederholt und wieder aufgenommen werden als in Regelschulen.

Positiv daran ist, dass diese SchülerInnen jederzeit - auch unter dem Schuljahr - wieder in den Unterricht einer Regelschule wechseln können. Das ist lt. Schulgesetz jederzeit möglich, muss aber vorweg beim Landes-/Stadtschulrat gemeldet werden. Dies ist für SchülerInnen, welche eine nur vorübergehende Problematik beim Regelschulbesuch aufweisen, natürlich von Vorteil.

 

Neue Mittelschule

SchülerInnen der „Neuen Mittelschule" müssen die Prüfungen ebenfalls am Schuljahresende ablegen, es kann jedoch in Epochen gearbeitet werden.


In diesem Fall werden immer ein Hauptgegenstand (M, D, E) und ein Nebenfach (kompletter Jahresstoff) unterrichtet. Dies ist für die Schüler leichter, da sie sich immer auf zwei Gegenstände konzentrieren können. Natürlich werden in dieser Zeit auch andere Gegenstände immer wieder „gestreift", um eine Eintönigkeit zu verhindern.


Vorgaben des Wissensausmaßes werden dem vorgeschriebenen Lehrunterlagen des gesetzlich vorgeschriebenen Wissensstoffes entnommen. Da bei diesen KlientInnen meist im Einzel- oder maximal im Zweier-Setting gearbeitet wird, kann sehr gezielt auf jede/n SchülerIn und dessen/deren Unzulänglichkeiten eingegangen werden.

 

Von uns erarbeitete Tests/Wochenübersichtsarbeiten werden bei den Externisten-Prüfungen eingesehen und helfen bei der Beurteilung.

 

Externistenprüfungen werden am Ende des Schuljahres abgelegt.

Es werden dafür jeweils ca. 2 Stunden an zwei bis drei Tagen anberaumt.

 

allgemeine Sonderschule

Für SchülerInnen mit sonderpädagogischem oder erhöhtem Förderbedarf gilt die gleiche Gesetzeslage. Auch hier werden die SchülerInnen im Epochenunterricht beschult, was hier allerdings noch schwieriger durchzuführen ist.


Hier sind meist große Anforderungen an die unterrichtenden LehrerInnen, aber auch MitschülerInnen gestellt, da diese SchülerInnen im Verhalten oft sehr auffällig, manchmal sogar aggressiv, aber auch fallweise nur sehr schwer aufnahmefähig sind und sich nur schwer und/oder nur für kurze Zeit konzentrieren können, wodurch so mancher Unterrichtsstoff oftmalig erklärt werden muss.

 

Ein weiteres Problem liegt fallweise daran, dass die SchülerInnen die LehrerInnen der Prüfungskommission nicht kennen und deswegen oftmals mit Verweigerung reagieren.

 

Hier wird oft viel Zeit investiert, um den Kindern und Jugendlichen die Angst zu nehmen, indem immer wieder ganz beiläufig erzählt wird, was an so einem Prüfungstag geschieht, und dass da oft viel gelacht und auch Spaß gemacht wird. Prüfungssituationen werden zum Angstabbau nachgespielt.

 

Freiwilliger NMS-Abschluss

Wenn ein/e KlientIn das sechzehnte Lebensjahr erreicht hat kann er/sie einen freiwilligen NMS-Abschluss absolvieren. Es ist keine Genehmigung mehr vom Landes-oder Stadtschulrat erforderlich, da er/sie nicht mehr schulpflichtig ist.

 

In der Prüfungsschule muss jedoch angefragt werden, ob die Prüfungskommission den/die Jugendliche/n zur Prüfung zulässt.

 

Pro Schuljahr ist lt. §14 des Gebührengesetzes ein einmaliger Betrag an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern Wien mit dem Verwendungszweck „Externistenprüfung" zu begleichen. Der Zahlungsbeleg ist als Beilage zum Ansuchen in der Direktion der Prüfungsschule abzugeben. Dies ist auch für freiwillige Abschlüsse (ab dem sechzehnten Lebensjahr) verpflichtend.